ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
FÜR PRIVATLEUTE
Für den Fernverkauf oder Versandverkauf haben wir nur eine Anschrift: CORIMA S.A, Sortie Autoroute A7, F-26270 LORIOL, FRANKREICH.
DIE PREISE
Die Preise sind die auf unserer Website und in unseren Katalogen angegebenen, zuzüglich Transportkosten.
Unsere Preise können jedoch zu jeder Jahreszeit geändert werden.
PORTO
Das Porto ist nach Artikeln im Absatz "Versandkosten" festgelegt.
DER TRANSPORT
Unsere Produkte reisen ungeachtet der Transportart auf Gefahr des Empfängers.
Unsere Haftung endet daher in dem Augenblick, in dem die Produkte unser Werk verlassen.
Es obliegt dem Käufer, bei der Ankunft das Materials zu prüfen, Vorbehalte zu melden und gegebenenfalls und innerhalb der vorschriftsmäßigen Fristen Rekurse gegen den Spediteur einzuleiten.
BEZAHLUNG DER BESTELLUNG ?
1- Per Bank- oder Postscheck bei der Bestellung.
2- Per Kreditkarte bei der Bestellung. Achtung! Bei dieser Zahlungsart erfolgt die Lieferung an die Adresse des Eigentümers der Karte.
3- Gegen Nachnahme: Der Empfänger bezahlt die Nachnahmegebühr. Diese Gebühr ist relativ hoch.
4- Per Banküberweisung.
LIEFERFRISTEN
Als Richtwert :
Laufräder und Zubehör werden innerhalb von 8 Tagen geliefert.
Rahmen werden innerhalb von 4 Wochen geliefert.
DIE GARANTIE UNSERER PRODUKTE
1 – DIE CORIMA-WERKSGARANTIE
1-1 Die Garantie
CORIMA gewährt für alle ihre Produkte eine Werksgarantie für Teile und Lohn gegen Fertigungsmängel für eine Dauer von zwei (2) Jahren ab dem Fakturierungsdatum des Produkts.
Die von der Werksgarantie gedeckten Eingriffsperioden für die Produkte verlängern die Dauer der Garantie nicht, außer wenn das Produkt mehr als sieben (7) Tage stillsteht. In diesem letzteren Fall wird diese Zeitspanne zur restlichen Dauer der Garantie hinzugefügt.
1-2 Einschränkung der Garantie
Die CORIMA-Garantie deckt nur und ausschließlich Fertigungsmängel der Produkte und schließt insbesondere alle Beschädigungen, Schäden und allgemeiner jede direkte oder indirekte Folge aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs oder der Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisungen, mangelnder Instandhaltung oder dem Produkt nicht entsprechenden Verwendung aus.
1-3 Geltendmachen der Garantie
Um die CORIMA-Werksgarantie geltend zu machen, muss der Käufer das Produkt zur Prüfung an die Firma CORIMA an die oben in den Verkaufsbedingungen erwähnte Anschrift schicken. Das Produkt muss mit seiner Kaufrechnung eingereicht werden. Das Unternehmen prüft dann das Produkt. Je nach Ergebnis dieser Prüfung wird Folgendes vorgeschlagen :
• ebei einem Fertigungsmangel des Produkts kann CORIMA nach ihrem Gutdünken das Produkt reparieren oder das Produkt oder einen Teil des Produkts ersetzen.
• Besteht kein Fertigungsmangel, wird dem Käufe einer Reparatur oder ein Ersetzen des Produkts auf seine Kosten vorgeschlagen. Der Kunde übernimmt die Rücksendung des Produkts zur Prüfung und stellt die Qualität der Verpackung sicher; er übernimmt eine eventuelle Versicherung sowie die Transportkosten. Die vorliegende Werksgarantie gilt vorbehaltlich der Anwendung der gesetzlichen Garantien, insbesondere der Konformitätsmangelgarantie gemäß den Artikeln L.211-1 ff des Verbraucherschutzgesetzes und der Garantie der verborgenen Mängel gemäß den Artikeln 1641 bis 1649 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
2 – DIE GESETZLICHEN GARANTIEN
2-1 Die gesetzliche Konformitätsgarantie
Gemäß den Bestimmungen der Artikel L.211-1 bis L.211-14 des Verbrauchergesetzbuchs, aus welchem unten Auszüge präsentiert werden, genießt der Verbraucher die gesetzliche Konformitätsgarantie :
Artikel L.211-4 : Der Verkäufer muss eine Ware liefern, die dem Vertrag entspricht, und er haftet für Konformitätsmängel, die bei der Lieferung bestehen. Er haftet ferner für Konformitätsmängel, die sich aus der Verpackung, den Montage- oder Installationsanweisungen ergeben, wenn diese gemäß dem Vertrag ihm obliegen oder unter seiner Verantwortung ausgeführt wurden.
Article L.211-5 : Um dem Vertrag zu entsprechen, muss die Ware :
1- für den üblichen, von einer ähnlichen Ware erwarteten Gebrauch geeignet sein und, gegebenenfalls :
- der Beschreibung entsprechen, die der Verkäufer von ihr gegeben hat, und muss die Vorzüge besitzen, die dieser dem Käufer in Form von Probe oder Muster präsentiert hat ;
- die Qualitäten aufweisen, die ein Käufer rechtmäßig angesichts der öffentlichen Erklärungen seitens des Verkäufers, des Herstellers oder seines Vertreters erwarten kann, insbesondere in der Werbung oder Beschilderung ;
2- oder die Merkmale aufweisen, die einvernehmlich zwischen den Parteien vereinbart wurden oder für jeden speziellen Gebrauch, den der Käufer anstrebt und über den er den Verkäufer informiert hat, der dies akzeptiert hat, geeignet sein.
Artikel L.211-12 : LDie Aktion, die aus dem Konformitätsmangel hervorgeht, verjährt zwei Jahre nach der Lieferung der Ware.
2-2 Die Garantie für verborgene Mängel
Gemäß den Bestimmungen der Artikel L1641 bis 1649 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, aus welchem unten Auszüge präsentiert werden, genießt der Verbraucher die gesetzliche Garantie für verborgene Mängel :
Artikel 1641 : Der Verkäufer muss eine Garantie für verborgene Mängel der verkauften Ware gewähren, die die Ware für den zweckmäßigen Gebrauch ungeeignet machen oder diesen Gebrauch derart einschränkt, dass der Käufer die Ware nicht erworben oder für sie nur einen geringeren Preis bezahlt hätte, wenn sie ihm bekannt gewesen wären.
Artikel 1648 al. 1 : Die Aktion, die aus Hauptmängeln hervorgeht, muss vom Käufer innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach dem Erkennen des Mangels eingeleitet werden.
DIE REGEL "NICHT ZUFRIEDEN, GELD ZURÜCK"
Der Kunde kann innerhalb einer Frist von 7 Tagen seine Bestellung ganz oder teilweise für einen Umtausch oder eine Rückerstattung zurücksenden (ausgenommen Produkte nach Maß und/oder personalisierte Produkte). Dazu müssen die nicht verwendeten Produkte korrekt in ihrer Verpackung geschützt mit ihrer Rechnung zurückgeschickt werden. Ein Umtauschen oder Rückerstatten wird nur für das Produkt zum Originalpreis ohne Porto ab dem Augenblick berücksichtigt, in dem die Produkte in perfektem Zustand an das Unternehmen in der Originalverpackung und mit bezahltem Porto zurückgeschickt werden.
RÜCKSENDEN EINES PRODUKTS AN DEN KUNDENDIENST DER CORIMA S.A.
Der Kunde übernimmt die Rücksendung des Produkts und stellt die Qualität der Verpackung sicher, er übernimmt eine eventuelle Versicherung sowie die Transportkosten. Vergessen Sie nicht, dem Laufrad die Kaufrechnung sowie Ihre Anschrift, Name, Vorname und Telefonnummer anzulegen.
WICHTIG! Wenn Sie Ihr Laufrad an den Kundendienst von CORIMA SA zurücksenden wollen, bitten wir Sie, das Laufrad ohne Drahtreifen, ohne Luftschlauch oder den schlauchlosen Reifen, ohne Ritzel (Kassette) und ohne Blockierung zurückzusenden
LAGERRÜCKSTAND
CORIMA informiert ihre Kunden anhand aller Mittel über eventuelle Lagerrückstände, die ihre Bestellung betreffen. Es werden ungefähre Lieferfristen angegeben.
Sollte der Kunde mit diesen Fristen nicht einverstanden sein, kann er seine Bestellung annullieren und den Kaufbetrag rückerstattet bekommen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Gemäß dem Gesetz 80-335 vom 12.05.1980 behält sich die CORIMA S.A. das Eigentum der an ihre Kunden gelieferten Waren bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Der Übergang des Eigentums unterliegt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer. Wird bei Fälligkeit nicht bezahlt, nimmt der Verkäufer die Ware zurück und kann den Vertrag kündigen.
Die Gefahren übernimmt der Käufer ab der Lieferung der Ware ungeachtet des Eigentumsvorbehalts. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer den Verkaufspreis sofort zu bezahlen.
Gemäß Artikel 48 der Neuen Bürgerlichen Zivilprozessordnung ist allein das Handelsgericht von ROMANS (26) zuständig.
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